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Jugendordnung
der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Berching
I.
1. Der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Berching gehören alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Berching zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr an (Feuerwehranwärter).
2. Die Jugendgruppe ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr. Sie führt und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen dieser Jugendordnung selbstständig. Die durch die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr begründeten Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
II.
1. Die Jugendgruppe will in gemeinnütziger Weise die Persönlichkeitsbildung ihrer Mitglieder, deren Entwicklung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und die Ausbildung zu verantwortungsbewußten Feuerwehrmännern(frauen) fördern. Dieser Zielsetzung dienen insbesondere:
a, Pflege des Verantwortungsbewußtseins und des Kameradschaftsgeistes in der Gruppe
b, Förderung des sozialen Engagements
c, staatsbürgerliche Bindung
d, internationale Begegnungen
e, Gestaltung der Freizeit durch Gruppenarbeit, Fahrten, usw.
f, Beteiligung an sportlichen Veranstaltungen der Feuerwehr
g, Mitgestaltung der Traditionspflege der Freiwilligen Feuerwehren
2. Die Mitglieder der Jugendgruppe gestalten ihr Gruppenleben auf der Grundlage der vorstehenden Ziele und Aufgaben selbständig. Für den Ausbildungs- und Einsatzdienst gelten die dafür getroffenen Bestimmungen.
III.
1. Organe der Jugendgruppe sind der Gruppensprecher (Jugendsprecher) und sein Stellvertreter.
2. Die Jugendgruppe trifft sich einmal jährlich zu Beginn des Jahres zu einer Gruppenversammlung. Dazu sind alle Mitglieder der Jugendgruppe rechtzeitig zu laden. Die Gruppenversammlung ist beschlußfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder der Jugendgruppe anwesend ist.
3. Der Gruppensprecher (Jugendsprecher) und sein Stellvertreter werden durch die Gruppenversammlung für die Dauer eines Jahres aus dem Kreis der Jugendgruppe gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Wiederwahl ist zulässig. Der Gruppensprecher (Jugendsprecher) vertritt die Belange der Jugendgruppe im Rahmen der Ziffer II. 1. genannten Zielsetzung und Aufgaben. Er sucht dabei die Zusammenarbeit mit dem für den Ausbildungs- und Einsatzdienst der Feuerwehranwärter zuständigenden Jugendwart und stimmt mit ihm die Tätigkeiten der Jugendgruppe im Verhältnis zum Ausbildungs- und Einsatzdienst ab.
IV.
1. Die Jugendgruppe führt eine eigene Kasse. Die Gruppenversammlung kann für diese Aufgabe, wenn sie nicht durch den Gruppensprecher (Jugendsprecher) selbst wahrgenommen werden soll, einen Kassenwart bestellen.
2. In der Gruppenversammlung wird jeweils über die im folgenden Jahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben beraten und in geeigneten Fällen Beschluß gefaßt.
3. Der Gruppensprecher (Jugendsprecher) erstellt, gegebenenfalls zusammen mit dem Kassenwart, zum Jahresende einen Kassenbericht, der von zwei, von der Gruppenversammlung für jeweils ein Jahr aus der Mitte der Jugendgruppe zu wählenden Kassenprüfern, geprüft wird. Der Kassenbericht und der Rechnungsprüfungsbericht sind der folgenden Gruppenversammlung vorzutragen, die durch Beschluß die ordnungsgemäße Kassenführung zu bestätigen hat. Kassenbericht und Prüfungsergebnis sind anschließend dem Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Berching zur Kenntnis zu bringen.
V.
Die Jugendortnung wurde von der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Berching am
12. November 1985
auf der Grundlage der Musterjugendordnung der Freiwilligen Feuerwehren Bayerns beschlossen.
Sie wurde am 19. November 1985 durch den Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Berching bestätigt.
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