Aktuelles
Fachinformation für die Feuerwehren
Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrenderBrandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischerHilfsdienst) – vgl. Art. 1 Abs. 1 BayFwG. Fachinformation für die Feuerwehren zum Feuerwehrhaus
WeiterlesenAuftreten der Feuerwehren in der Öffentlichkeit
der LFV Bayern hat nach Abstimmung mit den Fachbereichen 1 und 6 sowie dem Verbandsausschuss eine Präsentation über das Auftreten in der Öffentlichkeit in Uniform erstellt.
WeiterlesenMaschinistenlehrgang in Berching
Vom 29.04.2017 - 06.05.2017 fand der Lehrgang "Maschinist für Tragkraftspritzen u. Löschfahrzeuge" in Berching statt.
Weiterlesen