Aktuelles

Änderungen zum Bayerischen Feuerwehrgesetz seit 01.07. 2017 in Kraft
Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen wurde imBayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 11 vom 30.06.2017 veröffentlicht und damit bekanntgemacht. Das Gesetz ist seit dem 01.07.2017 in Kraft.
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Ausgabe 05-2017 Aktuelle Florian kommen-Ausgabe
Lesen Sie jetzt die 113. Ausgabe von Florian kommen.
WeiterlesenFachinformation für die Feuerwehren
Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrenderBrandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischerHilfsdienst) – vgl. Art. 1 Abs. 1 BayFwG. Fachinformation für die Feuerwehren zum Feuerwehrhaus
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Auftreten der Feuerwehren in der Öffentlichkeit
der LFV Bayern hat nach Abstimmung mit den Fachbereichen 1 und 6 sowie dem Verbandsausschuss eine Präsentation über das Auftreten in der Öffentlichkeit in Uniform erstellt.
WeiterlesenMaschinistenlehrgang in Berching
Vom 29.04.2017 - 06.05.2017 fand der Lehrgang "Maschinist für Tragkraftspritzen u. Löschfahrzeuge" in Berching statt.
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